Wespen und Hornissen Hohenadel Schädlingsbekämpfung Tübingen Reutlingen

Umsetzen-Bekämpfen von Wespen und Hornissen

Sämtliche Wespen- und Hornissenarten sind gesetzlich geschützt und dürfen nur nach genauer Prüfung der Gegebenheiten bekämpft werden.

Gründe für eine gegebene Bekämpfung können Allergien, Kinder, Bautenschutz o.ä. sein und müssen vom Experten vor Ort geprüft werden.

Im Regelfall ist eine Umsetzung immer einer Bekämpfung vorzuziehen, falls es die technischen Umstände erlauben.
Wespen- und Hornissennester werden nur 1 Jahrlang bewohnt, die Arbeiterinnen und Drohnen sterben mit den ersten einsetzenden Nachtfrösten ab; nur die Königin überlebt den Winter an einer geschützten Überwinterungsstelle. Alte Nester werden nicht mehr bezogen.

Schädlingsbekämpfung erfolgt nach den folgenden Normen, Gesetzen und Richtlinien und die eingebrachten Mittel sind mit BauA-Reg.Nummern versehen

Wespen und Hornissen

Gesundheit Gefährlichkeitsgrad

 

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